Fragesteller:
Maik Otto
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im November 2015 startete das ESF-Vorhaben des SMK „Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“, auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020).
Deren Geltungsdauer endet zum 31.12.2023.
Unter dem Titel „KINDER STÄRKEN“ wurden zudem begleitende Kompetenz- und Beratungsstellen eingerichtet.
In Hinblick auf die Inanspruchnahme des Landesprogramms in der Stadt Chemnitz bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Maßnahmen wurden seit Bekanntmachung des Landesprogramms beantragt? Wie viele erhielten eine Förderung aus dem Landesprogramm?
- Welche Einrichtungen beantragten bzw. erhielten Förderung? Bitte schlüsseln Sie die diese nach kommunaler und freier Trägerschaft auf.
- Bis wann laufen aktuell bewilligte Förderungen?
- Wie viele Maßnahmen sind aktuell beantragt bzw. sollen für die weitere Förderperiode beantragt werden?
- Inwieweit werden die beantragten Projekte durch die Kompetenz- und Beratungsstelle begleitet?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Otto
Antwort:
steht aus